Cookie Consent by Free Privacy Policy Generator

AGB

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Hotelzimmer, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels für Übernachtungen und zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch schriftliche Annahme des vom Hotel abgegebenen Angebots durch den Besteller zustande. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelbeherbergungsvertrag.
  2. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
  5. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit der Zustimmung des Hotels zulässig.
  6. Das Ein- und Anbringen von Dekorationsmaterial und/oder sonstigen Gegenständen wie z.B. Werbematerialien ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Vertragspartner haftet bei eventuellen Verstößen und bei Beschädigungen am Hoteleigentum durch das Anbringen dieser Materialien.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung von Hotelzimmer, Veranstaltungsräume und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die Preise schließen die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Mehrwertsteuersätze ein. Das Hotel behält sich vor, die Preise bei Änderungen der Mehrwertsteuersätze anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
  4. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 5 Tagen kann das Hotel eine Zwischenrechnung erstellen und auf Ausgleich bestehen.
  5. Bei einer Zimmerbuchung ab 10 Zimmern und Buchungen in Messe- und Eventzeiträumen, hält sich das Hotel das Recht vor, eine Vorauskasse von 90% zu verlangen. Ebenso gilt diese bei einer Veranstaltungsbuchung ab einem Gesamtpreis von 1000,00€.
  6. Wenn mit dem Hotel nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, kann das Hotel bei einer Veranstaltung, die über 01:00 Uhr bis 03:00 Uhr hinausgeht, ein Bediengeld von 150,00€ pro angefangene Stunde veranschlagen. Bei Veranstaltungen die über 03:00 Uhr hinausgehen, erhöht sich das Bediengeld auf 200,00€ pro angefangene Stunde.
  7. Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Sollte eine Vorauszahlung bis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgen, behält sich das Hotel die Kündigung des Vertrages vor.

IV. Rücktritt / Stornierung

  1. Im Falle von Rücktritt und Stornierungen unterscheidet das Hotel zwischen Zimmer-, Gruppen-, Messe- und Event- sowie Veranstaltungsbuchungen.
  2. Bei einer Buchung, außerhalb Messe- und Eventzeiträumen, bis zu 3 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise möglich. Eine Gruppenbuchung zählt im Hotel ab 3 gebuchten Zimmern. Bei einer Zimmeranzahl von 3 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung bis 3 Tage vor Anreise möglich. Erhöht sich die Zimmeranzahl, erhöht sich pro Zimmer der Tag, an dem eine kostenfreie Stornierung möglich ist (Bsp. 5 Zimmer sind bis 5 Tage vor Anreise kostenfrei möglich). Auf gesonderte Storniereungsbedingungen in der Reservierungsbestätigung ist zu achte.
  3. Für Messe- und Eventzeiträume gelten folgende Stornierungsbedingungen.
    • 1—3 gebuchter Zimmer, ist die Buchung bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei stornierbar
    • 4—10 gebuchter Zimmer, ist die Buchung bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar
    • 11—20 gebuchter Zimmer, ist die Buchung bis 3 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar
    • 21—30 gebuchter Zimmer, ist die Buchung bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar
    • Ab 31 gebuchter Zimmer, ist die Buchung bis 2 Monate vor Anreise kostenfrei stornierbar
    • Auf gesonderte Storniereungsbedingungen in der Reservierungsbestätigung ist zu achte.
  4. Im Falle einer verspäteten Stornierung oder Nichtanreise der Gäste ist das Hotel berechtigt, 80% des Gesamtreisepreises zu berechnen. Dies gilt nur, wenn die gebuchten Zimmer nicht weitervermietet wurden. Sollten die Zimmer zu einer niedrigeren Rate vermietet wurden sein ist das Hotel berechtigt, die Differenz in Rechnung zu stellen.
  5. Eine Veranstaltung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum kostenfrei stornierbar. Auf gesonderte Storniereungsbedingungen in der Reservierungsbestätigung ist zu achte.
  6. Bei einer Stornierung unter den genannten 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Rücktrittspauschale 80%. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmeranzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale die preislich niedrigste Tagungs- oder Veranstaltungspauschale zugrunde gelegt.
  7. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Veranstaltungsräume und/oder Zimmer anderweitig zu vermieten.
  8. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden. Wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels anzurechnen ist, ist ein Zurücktreten vom Vertrag berechtigt.

V. An- und Abreisen

  1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
  2. Bei Buchungen über diverse Buchungssysteme werden ausschließlich Zimmerkategorien gebucht. Hier können Kundenwünsche angegeben werden. Diese sind ausschließlich Wünsche, die das Hotel nach Verfügbarkeit erfüllen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 14:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel schriftlich vereinbart.
  4. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Anreisen nach 18:00 Uhr sind vom Vertragspartner mit einer Angabe einer gültigen Kreditkartennummer oder einem Firmenstempel und Unterschrift zu garantieren, sonst verfällt der Anspruch auf das gebuchte Zimmer.
  5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

VI. Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

VII. Haftung

  1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.
  2. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Dafür werden aber nur Sachschäden des Gastes erfasst. Für die Wertgegenstände ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von 20.000 € versichert.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
  4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz / Garage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustand. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet das Hotel nicht.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  8. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
  9. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
  10. Falls das Hotel, obwohl es mit der erforderlichen Voraussicht und Sorgfalt vorgeht, die in Auftrag gegebenen Zimmer aus Gründen, die ihm nicht zurechenbar sind, nicht zur Verfügung stellen kann, und wenn eine Unmöglichkeit, die Dienstleistungen zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen vorliegt, bietet das Hotel dem Kunden die Möglichkeit, die vollständige Rückerstattung des bezahlten Betrages zu wählen oder die Ersetzung durch ein anderes Zimmer mit ähnlichen Eigenschaften im Hinblick auf Kategorie und Preis. Falls Aufgrund der Ersetzung die Dienstleistung von geringerer Kategorie oder Qualität ist, muss das Hotel die Differenz erstatten.

VIII. Allgemeines

  1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen vorher der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Entstandene kosten und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen.

IV. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.